Verbrennen von Gartenabfällen

27.09.2019

Aufgrund der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerbrVO BLK) ist es im Gebiet der Stadt Teuchern mit allen seinen Ortschaften in der Zeit vom:

01.    – 31. Oktober sowie vom 01. – 31. März 

jeweils montags bis freitags in der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr und samstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr nach den Vorschriften der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerbrVO BLK)  gestattet.

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass pflanzliche Gartenabfälle vorrangig zu kompostieren sind, entweder durch Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Grünschnittsammelplätzen.

Gartenabfälle nach der Verordnung sind nur trockene pflanzliche Abfälle, jedoch kein Laub.

 

1.    Das Haufwerk darf  4m² und eine Höhe von 1m nicht überschreiten.
2.    Bei starkem Wind, Regen, Unwettern, Inversionswetterlagen- Smog  ist das Verbrennen verboten, ebenso an Sonn- und Feiertagen.
3.    Vor dem Verbrennen ist das Haufwerk umzuschichten (Kleintierschutz).

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. beim Amt für Abfall- und Immissionsschutz.
 

Der Grünschnittplatz der Stadt Teuchern ist auch weiterhin für Sie im Oktober mittwochs in der Zeit von 13.00 – 16.00 Uhr und samstags  von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

 

Ordnungsamt