Umfrage zur EU Lärmkartierung

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern, den 29.08.2017

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2002/49/EG (pdf-Datei) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen.

Die wesentlichen Gesetze und Vorschriften werden nachfolgend aufgeführt:

Seitens der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) wurden 2011 die Hinweise zur Lärmkartierung (pdf-Datei) und 2017 die Hinweise zur Lärmaktionsaktionsplanung (pdf-Datei 6 MB) zur Verfügung gestellt. Deutschland meldete an die EU-Kommission diese entsprechend angepassten Lärmgrenzwerte (pdf-Datei).

Basis bei der Aktualisierung der 3. Stufe der EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen waren die Ergebnisse der Verkehrswegezählung 2015. Hierbei wurden jedoch nur die Hauptverkehrsstraßenabschnitte bei der Aktualisierung berücksichtigt, die bereits im Ergebnis der SVZ 2010 mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr aufwiesen. Denn nur diese Hauptverkehrsstraßenabschnitte wurden über das UBA an die EU-Kommission als kartierungspflichtig im Sinne des EU-Umgebungslämrichtlinie gemeldet. 

Über den sich daraus ergebenen Kartierungsumfang wurden die Gemeinden hier informiert. Darüber hinausgehende Straßenabschnitte können erst in der 4. Stufe der EU-Lärmkartierung berücksichtigt werden. 

 

Teuchern ist vor allem an der B91 betroffen. Interessierte können mittels Fragebogen Ihr Anliegen, Ihre Ideen und Nöte mitteilen. Den Umfragebogen finden Sie unter Downloads.