Information zum Änderungsgesetz des Gesetzes zur Versorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 27.10.2015

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern, den 18.12.2015

Information zum  Änderungsgesetz des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 27.10.2015 und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für Hundezüchter

 

 

Zum 01.03.2016 treten die neuen gesetzlichen Regelungen aus dem Änderungsgesetz des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 27.10.2015 in Kraft.

 

Darin wurde  § 3 Abs. 4  neu eingefügt, darin heißt es, dass  die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2  des Gesetzes verboten sind.

 

Dies betrifft daher alle Hundehalter,

 

  • von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (unabhängig vom Geburtsdatum).

 

Ich weise darauf hin, dass ab dem 01.03.2016 Verstöße gegen das Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot der o. g. Rassen und Kreuzungen bußgeldbewehrt sind und mit einer Geldbuße bis 10.000,00 € geahndet werden können.

 

 

 

Stadt Teuchern

Ordnungsamt