Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern (ISEK Teuchern)

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern, den 02.05.2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Fortschreibung

des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern (ISEK Teuchern)

 

Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurde ein erstes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Teuchern erarbeitet, welches vom Stadtrat am 12.12.2016 abschließend beschlossen wurde.

Nach Änderungen im Rahmen der Städtebauförderung ist die regelmäßige Fortschreibung bestehender Stadtentwicklungskonzepte sowie die Überprüfung darin formulierter Entwicklungsziele und Maßnahmen zwingende Voraussetzung für die weitere Beantragung von Städtebauförderungsmitteln.

Hintergrund ist die Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 und das damit verbundene „Auslaufen“ der bestehenden Förderprogramme. Für die Stadt Teuchern betrifft dies das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke “.  Die Stadt Teuchern hatte sich um Aufnahme in ein neues Städtebauförderungsprogramm beworben und wurde dem Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ zugeordnet. Zwingende Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen in diesem Rahmen ist ein aktuelles Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, welches Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet – einschließlich Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel - darstellt.

Im Sommer 2021 hatte der Stadtrat die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros mit der Fortschreibung des bestehenden ISEK beschlossen. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und Evaluierung im Frühjahr 2022 wurde der Konzeptentwurf zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes erarbeitet und abgestimmt. Inhaltlich eingeflossen sind u.a. die Ergebnisse einer Bürgerbefragung, einer ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Sitzung des ISEK-Arbeitskreises im September 2022.

Gegenstand der Fortschreibung sind im Wesentlichen die Kernstadt Teuchern sowie das neue Fördergebiet „Sozialer Zusammenhalt“, wo trotz bisheriger Stadtsanierungsmaßnahmen noch immer städtebauliche, funktionale und gestalterische Problemlagen zu verorten sind.

Im Rahmen der 1. Fortschreibung des ISEK wurde die – im November 2020 beschlossene - vorläufige Fördergebietskulisse in der Kernstadt Teuchern überprüft und entsprechend dem aktuellen Handlungsbedarf angepasst. Die Prüfung und Anpassung von Leitzielen und Handlungsfeldern an aktuelle Bedarfe und neue Vorgaben (Klimaschutz) mündete in der Erarbeitung konkreter Maßnahmen, die in einer Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht zusammengefasst und mit Prioritäten versehen wurden. 

Die Entwurfsfassung der ISEK-Fortschreibung wurde – nach Beschlussempfehlungen von Bau-, Wirtschafts- und Umwelt- sowie Haupt- und Finanzausschuss – in der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.04.2023 beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Die Entwurfsfassung der ISEK-Fortschreibung liegt im Zeitraum vom 15.05.2023 bis zum 16.06.2023 öffentlich aus, so dass jeder Einsicht nehmen sowie Hinweise, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen kann.

Die öffentliche Auslegung findet im Bauamt der Stadtverwaltung Teuchern, im Rathaus (EG), Markt 21 in 06682 Teuchern statt. Dort wird die Einsichtnahme während des oben genannten Zeitraums zu den nachfolgend aufgelisteten Zeiten und nach Vereinbarung möglich sein:

 

Dienstag:         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch:         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:      9.00 bis 12.00 Uhr

Freitag:            9.00 bis 12.00 Uhr  (außer am 19.5.2023)

 

Zusätzlich ist der Entwurf zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Text-fassung + Planwerk) auf der Homepage der Stadt Teuchern (www.stadt-teuchern.de) im Menü „Aktuelles“ ab sofort und noch bis zum 18. Juni 2023 abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum ISEK-Entwurf schriftlich an die Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 Teuchern, per Fax an 034443 / 52 118, zur Niederschrift oder per E-Mail an abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.

 

 

Teuchern, den 26.04.2023

 

 

gez. Marcel Schneider

Bürgermeister