Wespen, Hornissen, Hummeln, Bienen


Allgemeine Informationen

Hornissen sind besonders geschützt

Die Hornisse ist mittlerweile in weiten Teilen Europas durch Lebensraumschwund und Verfolgung ausgestorben und stark bedroht. Aufgrund der Bedeutung der Hornisse für den Naturhaushalt und ihrer Bedrohung ist sie nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie darf daher grundsätzlich nicht getötet und ihre Bauten nicht zerstört werden.

Sie haben ein Hornissennest am Haus oder in der unmittelbaren Umgebung?

Zuerst sollten Sie Panik vermeiden. Hornissen sind keine kleinen Monster, die Menschen ohne Grund angreifen. Gefährlich sind Hornissen eigentlich nur für andere Insekten wie Fliegen, Bremsen und Mücken.

 

Außerhalb des Nestbereiches (etwa vier Meter um den Nistplatz) weichen Hornissen Störungen grundsätzlich durch Flucht aus und sind nicht angriffslustig. Die geschützten, nützlichen Tiere greifen nur dann an, wenn sie sich bedroht fühlen und meinen, ihr Volk verteidigen zu müssen.

 

Vermeiden Sie deshalb jegliche Erschütterungen in der Nähe der Nester und halten Sie die Flugbahnen frei. Eventuellen Angriffen kann man sich entziehen, wenn man den Nestbereich umgehend verlässt.

 

Da Hornissen auch in der Dunkelheit auf der Jagd sind, sollten Sie jegliche Beleuchtungen in der Nähe eines Nestes zu vermeiden. Dies beeinträchtigt die Tiere in ihrer Orientierung. Auch sollten Sie die Fenster in der Nähe eines Nestes nachts geschlossen halten.

Ab Anfang Mai suchen die Hornissenköniginnen, die an frostsicheren Stellen überwintert haben, geeignete Plätze für den Nistbau ihres Volkes. Da es immer weniger dafür geeignete Baumhöhlen gibt, bauen sie gerne ihre Waben in Schuppen, Dachböden und Rollläden. Ihre Larven füttern sie mit frisch erbeuteten Insekten.

 

Im August wird es zunehmend aktiver in den Hornissennestern. Jungköniginnen und Männchen schlüpfen und sammeln sich dann an einem klaren Spätsommertag im September zum Hochzeitsflug. In dieser Zeit ist das Hornissenvolk am stärksten und man wird am ehesten auf die Tiere aufmerksam, die ungefähr doppelt so groß wie eine Wespe sind.

 

Mit den ersten Nachtfrösten im Spätherbst oder Winter geht das Hornissenvolk zugrunde. Nur die befruchteten Jungköniginnen überleben an frostsicherer Stelle.

 

Sollte sich ein Nest auf Ihrem Grundstück befinden, wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob es nicht bis zum Absterben des Volkes im Herbst geduldet werden kann. Die leeren Nester können nach dem Absterben der Tiere ohne Gefahr entfernt werden. Sie kehren im nächsten Jahr auch nicht mehr an denselben Ort zurück.

 

Sollte aus besonderen Gründen (Allergie, dringliche Bauarbeiten oder anderes) ein Nest nicht an der ursprünglichen Stelle verbleiben können, kann es von Experten umgesiedelt werden.

Dazu ist allerdings eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. Bitte wenden Sie sich dazu an:

 

Amt für Natur- und Gewässerschutz

Am Stadtpark 6 
06667 Weißenfels

 

Postfach:

Postfach 1151 
06601 Naumburg (Saale)

Telefon: 03443 372-241

Fax: 03443 372-240

umweltamt@blk.de

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