Ergebnisse der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen
Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen der Ortschaften Krauschwitz und Trebnitz am 09.11.2025
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Ortschaftsrat Krauschwitz
Zahl der Wahlberechtigten: 404 Zahl der Wählerinnen und Wähler: 99
Zahl der gültigen Stimmen: 288 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 1
Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:
| Nr. | Name der Partei, Wählergruppe | Kurzbezeichnung | Stimmen | Sitze |
| 34 | Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land | FWGTL | 162 | 1 |
| 35 | Einzelbewerber Hacker | EB Hacker | 126 | 1 |
Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:
| Name, Vorname | Stimmen | Partei / Wählergruppe / Einzelwahlvorschlag |
| Blücher, Ulrike | 162 | Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land (FWGTL) |
| Hacker, Falko | 126 | EB Hacker |
Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: entfällt
Ortschaftsrat Trebnitz
Zahl der Wahlberechtigten: 609 Zahl der Wählerinnen und Wähler: 200
Zahl der gültigen Stimmen: 590 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0
Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:
| Nr. | Name der Partei, Wählergruppe | Kurzbezeichnung | Stimmen | Sitze |
| 34 | Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land | FWGTL | 187 | 1 |
| 44 | Einzelbewerberin Hargas | EB Hargas | 143 | 0 |
| 45 | Einzelbewerber Sänger | EB Sänger | 260 | 1 |
Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:
| Name, Vorname | Stimmen | Partei / Wählergruppe / Einzelwahlvorschlag |
| Sänger, Jakob | 260 | EB Sänger |
| Landgraf, Susann | 187 | Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land (FWGTL) |
Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: entfällt
Einspruch gegen die Gültigkeit der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes bei der Gemeindewahlleiterin binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.
Teuchern, den 21.11.2025
gez. Erben
Gemeindewahlleiterin