Samstag, 22.11.2025 00:00 Uhr

Ergebnisse der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen

Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen der Ortschaften Krauschwitz und Trebnitz am 09.11.2025

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Ortschaftsrat Krauschwitz
Zahl der Wahlberechtigten:         404                        Zahl der Wählerinnen und Wähler:    99
Zahl der gültigen Stimmen:         288                        Zahl der ungültigen Stimmzettel:        1 

Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:

Nr. Name der Partei, Wählergruppe Kurzbezeichnung Stimmen Sitze
34 Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land FWGTL 162 1
35 Einzelbewerber Hacker EB Hacker 126 1

 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Name, Vorname Stimmen Partei / Wählergruppe / Einzelwahlvorschlag
Blücher, Ulrike 162 Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land   (FWGTL)
Hacker, Falko 126 EB Hacker

 Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: entfällt

 

 

 


Ortschaftsrat Trebnitz
Zahl der Wahlberechtigten:         609                        Zahl der Wählerinnen und Wähler:     200
Zahl der gültigen Stimmen:         590                        Zahl der ungültigen Stimmzettel:        0   

Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:

Nr. Name der Partei, Wählergruppe Kurzbezeichnung Stimmen Sitze
34 Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land FWGTL 187 1
44 Einzelbewerberin Hargas EB Hargas 143 0
45 Einzelbewerber Sänger EB Sänger 260 1

 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Name, Vorname Stimmen Partei / Wählergruppe / Einzelwahlvorschlag
Sänger, Jakob 260 EB Sänger
Landgraf, Susann 187 Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land  (FWGTL)

 Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: entfällt

 

Einspruch gegen die Gültigkeit der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes bei der Gemeindewahlleiterin binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.

Teuchern, den 21.11.2025

gez. Erben

Gemeindewahlleiterin

Hilfe zur Seite Artikel-Detailansicht