Änderung der Straßenverkehrsordnung

28.04.2020

Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) verkündet und am 28.04.2020 in Kraft treten wird, werden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert.

 

Die Änderungen des Bußgeldkatalogs stehen teilweise in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). So werden korrespondierend zu den überarbeiteten Ge- und Verboten zur Förderung der modernen Mobilität (Carsharing und E-Fahrzeuge) auch Regelsätze zum Schutz des Radverkehrs angepasst. Eine deutliche Erhöhung erfahren beispielsweise die Sanktionen für Halt- und Parkverstöße mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr. Ziel der Maßnahmen ist die Wahrung einer effektiven Ahndung und Sanktionierung von Verkehrsverstößen und damit die Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Erhöhung der Geldbußen ist dabei erforderlich, um eine ausreichende generalpräventive Abschreckungswirkung sicher zu stellen

Rettungsgasse, Überholverbot nur für Autos - weitere neue Regeln:

Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet.

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Strengere Regeln für Raser:

Innerorts reichen von jetzt an 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um - neben 80 Euro Strafe und einem Punkt - einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Teurer wird das zu schnelle Fahren auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer - bis 100 Euro - und bringt einen Punkt.

Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt sind es 55. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung wird es teurer - bis 110 Euro, auch hier droht ein Punkt.

Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte wird künftig mit 55 Euro geahndet, bisher waren es 35 Euro.

Strafen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden von 15 auf 35 Euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden bis 55 Euro (statt 35).

Auch Parken im Halteverbot wird teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an, mit Behinderung anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 Euro werden - statt wie bisher 35.

Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 Euro geahndet, und können je nach Dauer bis 40 (statt 30) Euro kosten. Allgemein das Halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 Euro geahndet werden, kommt es zur Behinderung mit 35 statt 15.

Weitere Bußgeld-Erhöhungen

Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche Strafe sich von 70 auf 140 Euro, zusätzlich zum Punkt droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot.

Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden - 40 statt 20 Euro sind möglich, mit Sachbeschädigung 50 statt 25 Euro.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 Euro mit 55 Euro geahndet - je nach Schwere des Falls können es auch 100 Euro werden statt wie bisher 25.

„Auto-Posing“ heißt es, wenn man unnötig hin- und herfährt und dabei Menschen mit Lärm und Abgas belästigt. Die Geldbuße dafür wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Für Radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem Bürgersteig zu fahren: Es fallen 25 statt 15 Euro an, mit Gefährdung 35 statt 25.

Einfahrverbote für bestimmte Gewichtsklassen und Fahrzeugtypen oder alle Fahrzeuge - also den weißen Querstrich auf rotem Grund - zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 Euro.

Was sich sonst noch ändert:

Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Möglich wird auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.

Zusätzlich zu Fahrradstraßen werden ganze Fahrradzonen ermöglicht, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.

Es neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe kann solche gemeinsam genutzten Autos kennzeichnen.

Ein neues Symbol kann Parkplätze und Ladeflächen für Lastenräder kennzeichnen.

Zudem wird klargestellt, dass gesonderte Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden können. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten.