Leitlinien zur Dorfgemeinschaftshausnutzung
22.10.2020
Leitlinien zur Nutzung Dorfgemeinschaftshäuser
Gemäß der Allgemeinverfügung Nr. 12 des Burgenlandkreises gilt ab 16.10.2020 wie folgt:
- max. 25 Personen für private Feiern unabhängig von ihrem Anlass – dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus max. 2 Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern
nahe Anverwandte sind: Geschwister, Kinder (auch Adoptiv- o. Pflegekinder, auch die des Ehegatten o. Lebenspartners), Enkelkinder, Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Partner einer eheähnlichen o. lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft, Lebenspartner, Schwägerinnen und Schwager, Schwiegerkinder
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist durchgängig einzuhalten
- Hygieneregeln beachten und einhalten
- In Bereichen, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (enge Gänge usw.) ist eine textile Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- Regelmäßiges Lüften der Räume (Quer- und Stoßlüftung) mindestens alle 60 Minuten
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen
Stadt Teuchern, Oktober 2020
Bild zur Meldung: Leitlinien zur Dorfgemeinschaftshausnutzung
Weitere Informationen: