Leitlinien zur Dorfgemeinschaftshausnutzung

22.10.2020

Leitlinien zur Nutzung Dorfgemeinschaftshäuser

 

Gemäß der Allgemeinverfügung Nr. 12 des Burgenlandkreises gilt ab 16.10.2020 wie folgt:

 

  • max.  25 Personen für private Feiern unabhängig von ihrem Anlass – dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus max. 2 Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern

nahe Anverwandte sind: Geschwister, Kinder (auch Adoptiv- o. Pflegekinder, auch die des Ehegatten o. Lebenspartners), Enkelkinder, Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Partner einer eheähnlichen o. lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft, Lebenspartner, Schwägerinnen und Schwager, Schwiegerkinder

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist durchgängig einzuhalten
  • Hygieneregeln beachten und einhalten
  • In Bereichen, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (enge Gänge usw.) ist eine textile Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • Regelmäßiges Lüften der Räume (Quer- und Stoßlüftung) mindestens alle 60 Minuten
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen

 

Stadt Teuchern, Oktober 2020

 

Bild zur Meldung: Leitlinien zur Dorfgemeinschaftshausnutzung