Richtiges Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich

28.04.2020

Richtiges Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich


Welches ist das höchste Alarmzeichen im Straßenverkehr? Quietschende Bremsen? Bestimmt nicht. Die Hupe? Wohl kaum. Das Martinshorn? Nein. 
Ein rollender Ball! Denn dem folgt immer ein Kind.
          

Im vergangenen Jahr stand eine Geschwindigkeitsmessanlage im verkehrsberuhigten Bereich Steinweg. Die Auswertung der gemessenen Fahrzeuge zeigt deutlich, dass zu hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, durchschnittlich 30 km/h. Damit lag der Wert 4 mal so hoch wie erlaubt.
Aus diesem Anlass soll hier noch einmal die Bedeutung des Verkehrszeichens 325.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erläutert werden.

Beginn eines verkehrsberuhigten BereichsEnde eines verkehrsberuhigten Bereichs
1.    Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das bedeutet: wer mit einem Kraftfahrzeug oder auch mit einem Fahrrad einen Fußgänger überholt, fährt zu schnell.
2.    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 
3.    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
4.    Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 
5.    Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. 


Dieses Zeichen beinhaltet folgende Ge- und Verbote:

Aus Unkenntnis immer wieder missachtet wird auch eine weitere Regelung: wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, für den gilt nicht „rechts vor links", er muss die Vorfahrt des anderen immer beachten. Der Fahrzeugverkehr hat in diesem Bereich eine untergeordnete Bedeutung.


Auch das Parken ist in diesen Bereichen besonders geregelt. Wer sein Fahrzeug außerhalb entsprechend gekennzeichneter Flächen abstellt, riskiert ein Verwarngeld.
 

Wer sind nun diejenigen, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten? Zum Leidwesen der dortigen Bewohner sind es häufig Eltern von Schülern der benachbarten Grundschule, die sich über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweg setzen.


Wer schließlich all diese Hürden genommen hat und den verkehrsberuhigten Bereich wieder verlässt - was ein rot durchgestrichenes "verkehrsberuhigtes Bereich-Schild" signalisiert -, sollte allerdings eines auf seinem weiteren Weg mitnehmen: Das Gefühl, auch "draußen" jederzeit gefasst zu sein auf das höchste Alarmzeichen: den Ball, der zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn rollt.
Folgende Straßen sind als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen:

 

Teuchern

- Steinweg

- Baderstraße

- Platz an der Mühlstraße (inkl. Auffahrt zum Ärztehaus)

- Markt (Bereich des Parkplatzes)

- Oberstraße (ab Einmündung Schortauer Straße bis Markt)

 

Gröben

- Gröbener Winkel

- Friedensplatz

 

Gröbitz

- Bergstraße

- Marx-Engels-Platz

- Nautzschketal

 

Krauschwitz

- Zaschendorf (in Richtung des Kindergartens)