Öffentliche Ausschreibung Gebäudeunterhalts- und Glasreinigung Kindertagesstätte/ Hort

12.06.2019

Öffentliche Ausschreibung Gebäudeunterhalts- und Glasreinigung Kindertagesstätte und Schulhort in der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

 

Maßnahme/ Bezeichnung:

Unterhalts- und Glasreinigung Kindertagesstätte „Haus der kleinen Waldgeister“ und Hort Schützenplatz 5 in 06682 Teuchern,

Leiterin: Frau Hartmann, Tel.: 034441/637191

 

Auftraggeber:

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 Teuchern

 

Zuständige Sachbearbeiterin Vergabe: Frau Riesner Tel.: 034443 52-150

Fax: 034443 52-250

c.riesner@stadt-teuchern.de

 

Weitere Details unter:

http://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=263141

Zuständige Sachbearbeiterin Kindertagesstätten: Frau Engelhardt, Tel: 034443 52-111

 

Ausschreibungsmodalitäten:

  • Öffentliche Ausschreibung nach VOL
  • Eröffnungs-/Einreichungstermin bis: Dienstag, 02.07.2019, Uhrzeit 13:00 Uhr
  • Ort: Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 Teuchern, Bauamt (Zimmer 16)

 

Voraussichtliche Ausführungszeit:

Beginn: nach Absprache mit der Stadt Teuchern, voraussichtlich August 2019.

 

Laufzeit und Vertrag:

Die Stadt Teuchern beabsichtigt einen Reinigungsvertrag über die Dauer von 3 Jahren zu schließen.

Der Auftraggeber sieht eine Probezeit von 3 Kalendermonaten ab Vertragsbeginn vor. Während der Probezeit ist eine Vertragsauflösung jederzeit möglich.

Es besteht die Option, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen für ein Jahr zu verlängern. Die Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer hat schriftlich zu erfolgen.

 

Materialien und Sonstiges

Sämtliche Putzmaterialien, Reinigungsmittel, Pflegemittel und Putzmaschinen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Toilettenpapier, Handtuchpapier und Müllsäcke werden vom Auftraggeber gestellt. Die vorgenannten Verbrauchsmaterialien sind vom Auftragnehmer aufzufüllen, die Müllsäcke täglich zu tauschen.

Für den Reinigungsbereich Kindertagesstätte sind die besonderen Vorschriften bezüglich der vorgeschriebenen und verwendbaren Reinigungs- und Putzmittel zu beachten.

Die jeweiligen Datenblätter zu den verwendeten Reinigungsmitteln sind der Kindergarten- leitung auszuhändigen.

Die Unterlagen sind bei Prüfungen durch die Gesundheitsbehörde durch den Betreiber nachzuweisen.

 

Reinigungs- und Aufsichtspersonal

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, nur eigenes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise der im Reinigungsobjekt eingesetzter Arbeitskräfte zeigen zu lassen.

Nichtdeutsche Arbeitnehmer müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten dürfen nicht eingesetzt werden.

 

Objektbesichtigung:

Der Auftragnehmer versichert mit seiner Angebotsabgabe, dass er eine Objektbesichtigung vorgenommen hat und sich mit den entsprechenden Örtlichkeiten sowie den Einrichtungen und den Zugänglichkeiten vertraut gemacht hat.

 

Anfragen:

Anfragen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Form. Die Antworten dazu werden allen Anbietern zugeleitet.

 

Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherungsmaßnahmen:

Zur Ausführung der Reinigungsarbeiten sind alle einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Leitern und Fahrgerüste zur Ausführung der Arbeiten sowie die erforderlichen Schutzmaß- nahmen für den Bodenbelag sowie temporäre Absturzsicherungen, sowie Mittel zum Arbeits- schutz sind in den Pauschalpreis mit einzurechnen. Die erforderlichen Reinigungsmittel sind ebenfalls mit in die Position einzukalkulieren.

 

Datenschutz/Schweigepflicht

Der Anbieter verpflichtet sich, dass er sich und seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.

 

Mindestlohn

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nach den gesetzlich vorgeschriebenen Tarif-/ Mindestlohn für das Gebäudereinigerhandwerk zu entlohnen. Die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Verpflichtungserklärung ist vom Auftragnehmer zu bestätigen.

 

Reinigungszeiten:

Die Unterhaltsreinigung der o.g. Objekte soll zu festen Terminen erfolgen.

Im Auftragsfalle sind die exakten Reinigungszeiten in den einzelnen Objekten mit dem Auftraggeber abzustimmen.

 

Unzulässigkeit von Nachunternehmen

Die Übertragung der Unterhaltsreinigung o.g. Objekte an Nachunternehmen oder Verleihunternehmen ist nicht zulässig. Die Arbeiten sind ausschließlich mit eigenem Personal durchzuführen.

 

Sonstige Pflichten des Auftragnehmers

Mängel und Schäden - z. B. an Gebäudeteilen, an elektrischen, sanitären Anlagen oder an Ver- und Entsorgungsleitungen - die bei den Reinigungsarbeiten festgestellt oder verursacht werden, sind unverzüglich dem Personal der Einrichtung bzw. dem zuständigen Hausmeister oder dem Auftraggeber zu melden. Soweit diese Schäden das Reinigungspersonal gefährden, darf die Reinigung nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandung ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat vorzusorgen, dass durch Reinigungsarbeiten Benutzer des Objektes nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, sind die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Hinweise auf Gefahrenstellen anzubringen.

 

Erforderliche Nachweise:

Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber gefordert und sind dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnis beizufügen:

    • Bescheinigungen der Krankenkassen zu den Melde- und Zahlungsverpflichtungen bzw. über lückenlose Beitragsentrichtung

 

    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der deutschen Rentenversicherung zu den Melde- und Zahlungsverpflichtungen bzw. über lückenlose Beitragsentrichtung

 

    • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu den Melde- und Zahlungsverpflichtungen bzw. über lückenlose Beitragsentrichtung

 

    • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister*

 

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister*

 

    • Gewerbean- bzw. Ummeldung

 

    • Zugehörigkeitsbescheinigung IHK bzw. Handwerkskammer

 

    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde/Stadt (Firmensitz) *

 

    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes *

 

    • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

 

    • Referenzliste aktuell betreuter Objekte insbesondere Kindertagesstätten

 

    • Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz (liegt dem Leistungsverzeichnis bei)

 

    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*

 

    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger*

 

    • Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz (liegt dem Leistungsverzeichnis bei)

 

* Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.