Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 ,,Kleingärtnerstraße"

01.03.2019

Beschluss des Stadtrates Teuchern in der Sitzung vom 18.02.2019


Beschluss-Nr.: 04-02/2019
Beschluss über den Bebauungsplan der Innenentwicklung (gemäß § 13 a BauGB) Nr. 13
„Kleingärtnerstraße" in Teuchern: Billigung des 2. Planentwurfs, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Bekanntmachung der Stadt Teuchern:
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 ,,Kleingärtnerstraße" in Teuchern (Sondergebiet „Pflege") gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB:
Die Stadt Teuchern führt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 „Kleingärtnerstraße" in Teuchern durch. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 13 wurde erforderlich, da innerhalb der Fläche des Geltungsbereiches in der Kleingärtnerstraße eine vom 1. Entwurf abweichende, neue Nutzung realisiert werden soll. Die damit verbundenen, notwendigen Änderungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung erfordern die Festsetzung eines "Sondergebietes Pflege" gemäß § 11 BauNVO. Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung des 2. Entwurfes wurden dem neuen Nutzungsziel entsprechend geändert. Der Flächennutzungsplan von Teuchern wird gemäß § 13a BauGB im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.
Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat in öffentlicher Sitzung vom 18.02.2019 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Innenentwicklung (Sondergebiet „Pflege") per Beschluss gebilligt und den Beschluss über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 „Kleingärtnerstraße" gemäß § 3 Abs.2 BauGB gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 „Kleingärtnerstraße" in Teuchern, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 16.04.2019 in der Stadtverwaltung Teuchern, Bauamt, Markt 21 in 06682 Teuchern, während der folgenden Dienstzeiten:

 

Montag         09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag       09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch       09:00 - 12:00, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag   09:00 - 12:00, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag          09:00 - 12:00 Uhr

 

sowie nach Vereinbarung zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Während des Auslegungszeitraumes ist am Montagvormittag sowie am Mittwochnachmittag die Zugänglichkeit des Rathauses auch außerhalb der Öffnungszeiten gesichert.)
Weiterhin können die Bebauungsplan-Unterlagen des 2. Entwurfes (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und Begründung) während des o.g. Zeitraums im Internet unter www.stadt-teuchern.de (Menüpunkt Verwaltung/ Bekanntmachungen) im PDF-Format abgerufen werden. Die auszulegenden Unterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt, https://www.lvermgeo.sachsen­anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 „Kleingärtnerstraße" in Teuchern schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.13 „Kleingärtnerstraße" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Teuchern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13
,,Kleingärtnerstraße" in Teuchern nicht von Bedeutung ist.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.13 „Kleingärtnerstraße" gemäß § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.