LEADER – Fördermittel für den Ländlichen Raum

09.06.2017

LEADER – Fördermittel für den Ländlichen Raum

Bis zum 01.07.2017 können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände und Kommunen Fördermaßnahmen voranmelden, welche 2018 umgesetzt werden sollen.

 

Entsprechend den Handlungsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie wären denkbare Projekte:
Radwegebaumaßnahmen;
  • Erneuerung von Brücken an Rad- und Wanderwegen;
  • Ausschilderung von Wanderwegen oder Lehrpfaden;
  • Bau von Informationszentren;
  • Sanierung von historischen Gebäuden mit öffentlicher oder teils öffentlicher Nutzung; Firmen, die bestehende Bausubstanz zu Firmenzwecken sanieren oder erweitern;
  • Abbruchmaßnahmen mit Nachnutzung; Gestaltung von öffentlichen Freiflächen mit Bezug zum Tourismus;
  • die Unterstützung von jungen Familien bei der Nutzbarmachung von ortsbildprägenden Gebäuden;
  • Dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, wie die Sanierung von Dorfgemeinschaftshäusern, Vereinshäusern, Begegnungsstätten, Dorfläden, Gaststätten, Feuerwehren;
  • Schaffung von kleinen Übernachtungsmöglichkeiten;
  • Senioren-WG;
  • Spielplätze;
  • Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Selbständige und Mitarbeiter; 
  • Unterstützung der Direktvermarktung z.B. durch Schaffung von Hofläden, sofern die Einhaltung der entsprechenden Förderrichtlinien gewährleistet ist.
 
Im Rahmen des 25jährigen Bestehens der Straße der Romanik liegt besonderes Augenmerk auf Vorhaben zu nachweislich romanischen Bauten. Auch für diese Projekte können Sie sich um Fördermittel bewerben.  
 
Um den Status eines LEADER-Projektes zu erlangen, sind vorab mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Das Projekt muss der Umsetzung mindestens eines Handlungsfeldes der Lokalen Entwicklungsstrategie dienen, im Bereich einer LEADER-Region liegen und die Zustimmung der Lokalen Aktionsgruppen LEADER (LAG) finden. Letztere setzen sich aus Vertretern der Region zusammen, die vor einer eigentlichen Antragstellung das Projekt bestätigen.
 
Projektbögen für die Bedarfsanmeldung 2018 erhalten Sie unter:
www.leader-saale-unstrut-elster.de unter der Rubrik Aktuelles.
Auskünfte zu Förderbedingungen und zum Ablauf erteilt das LEADER-Management:
 
LEADER-Management Montanregion Sachsen- Anhalt Süd
 
Steffi Einecke                          Tel.:            034465/239987
Antje Rockstroh                      E-Mail:        mail@finneplan-einecke.de
 
Für Rückfragen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen von LEADER bzw. zur Antragstellung können Sie sich auch gern an das Bauamt der Stadt Teuchern (Frau Kittler, Tel. 034443 / 52 145, E-Mail s.kittler@stadt-teuchern.de) wenden.
Dort erhalten Sie ebenfalls die Projektbögen für die Bedarfsanmeldung 2018.