neuer Bußgeldkatalog

04.11.2021

Die Änderungsverordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.

 

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:

 

Parken und Halten

Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.

Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.

Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

 

Rettungsgasse

Weil sich die Wichtigkeit einer Rettungsgasse noch nicht bis zu allen Autofahrern herumgesprochen hat, hilft der Staat mit höheren Strafen nach. Wer keine Gasse bildet, zahlt nicht nur 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg, sondern muss auch mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Deutlich teurer wird es, wenn Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Macht zwischen 240 und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

 

Sonstige Regelverstöße

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.