Erstattung Kindergartenbeiträge

11.02.2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

gem. der 9. SARS-CoV-2-EindV sind die Kindertageseinrichtungen derzeit noch geschlossen und bieten nur die Notbetreuung an. Daher wurde seitens des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt, zur Entlastung der Eltern die Erhebung der Kostenbeiträge für den Monat Januar 2021 auszusetzen. Demnach müssen die Kostenbeiträge für die Kinder, die die Notbetreuung im Januar 2021 NICHT in Anspruch genommen haben, nicht entrichtet werden.

Seitens der Stadt Teuchern werden damit zu viel entrichtete Beiträge für Januar 2021 den Eltern zurückerstattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider einige Zeit in Anspruch nimmt, da jedes einzelne Kind der Einheitsgemeinde geprüft und die Rückerstattung veranlasst werden muss. Wir gehen davon aus, dass bis spätestens Ende Februar alle Eltern/Sorgeberechtigten, deren Kinder die Notbetreuung NICHT in Anspruch genommen haben, die Erstattung erhalten haben.

Stadt Teuchern

Fachbereich Kindertagesstätten