Arbeitgeberbescheinigung zur Kinder Notbetreuung

21.04.2020

Bitte ab sofort dieses Antragsformular verwenden, es müssen beide Sorgeberechtigte eine Auskunft erteilen und auch beide Sorgeberechtigte eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen 
(wenn die Sorgeberechtigten gemeinsam in einem Haushalt leben) 
Bei Alleinerziehenden reicht die Auskunft des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind / die Kinder seinen / ihren Lebensmittelpunkt hat/ haben. 

 

Für die Notbetreuung Ihres Kindes ist die Bestätigung Ihres Arbeitgebers notwendig, in der die Zugehörigkeit zur unentbehrlichen Berufsgruppe bestätigt. Das Formular finden Sie unter "Downloads".

 

Obgleich es eine Notbetreuung gibt, empfiehlt die Stadt Teuchern der Bevölkerung WEITERHIN die Notbetreuung NICHT in Anspruch zu nehmen, um die Infektionsketten des Coronavirus zu durchbrechen.

 

Die Stadt Teuchern empfiehlt allen Familien ihre Kinder dringend zuhause zu betreuen.

 

Bild zur Meldung: Arbeitgeberbescheinigung zur Kinder Notbetreuung