Erstattung Kindergartengebühren

24.03.2020

Erstattung KITA Beiträge Stadt Teuchern

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nrn. 1, 2, 3 und 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Sachsen-Anhalt ab Montag, dem 16. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 sind alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft geschlossen.

 

Auch wenn die aktuelle Rechtslage vorsieht, dass der Kostenbeitrag für das erste Kind immer zu entrichten ist, solange ein Betreuungsvertrag besteht, hat sich die Stadt Teuchern dazu entschieden die Eltern und Sorgeberechtigten zu entlasten und den Kostenbeitrag für den Monat April 2020 – fällig am 15.04.2020 nicht zu erheben. Diese Sonderregelung gilt für alle Kinder, die in Tageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Teuchern betreut werden und die keinen Erlass vom Jugendamt erhalten.

 

Wenn Sie der Stadt Teuchern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Beitrag für April 2020 am 15.04.2020 nicht einziehen.

 

Für Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben: bitte lassen Sie den Dauerauftrag bestehen und löschen diesen nicht, da dies in den Folgemonaten zu Komplikationen führen kann. Wir überweisen Ihnen den entrichteten Beitrag für Monat April 2020 umgehend zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Schneider

Bürgermeister