Lärmaktionsplan

07.11.2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung der Stadt Teuchern

Die Stadt Teuchern erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan. Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat den Entwurf des Lärmaktionsplans in seiner jüngsten Sitzung am 22.10.2019 beschlossen. Einsehen können Sie die Unterlagen in der Zeit vom 11.11.2019 bis zum 11.12.2019 im Bauamt der Stadt Teuchern und unter dem folgenden Link.