Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. 

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen.

  • Das private Führungszeugnis (Beleg-Art N):
    Dieses dient als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme und wird direkt an den Antragsteller nach Hause versandt.
  • Das behördliche Führungszeugnis (Beleg-Art O):
    Dieses wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt und dieser direkt zugesandt. Hier ist bei der Antragstellung die Behördenanschrift und der Verwendungszweck anzugeben. Es wird für die Arbeitsaufnahme bei einer Behörde benötigt oder wenn eine amtliche Erlaubnis, z. B. Gaststättenerlaubnis, beantragt wird.
    Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Hierdurch ist mit einer verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen.
  • Das erweiterte Führungszeugnis:
    Wer im Interesse eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes z. B. vom Arbeitgeber, von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereinen für Minderjährige aufgefordert wird, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen, muss die schriftliche Aufforderung bei der Antragstellung vorlegen.
  • Das europäische Führungszeugnis
    Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, können beantragen, dass in ihr Führungszeugnis nach den §§ 30 oder 30a die Mitteilung über eine Eintragung im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen wird.

Zusätzliche Hinweise

  • Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde.
  • Die Ausstellung erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn.
  • Die Ausstellung erfolgt auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren.
  • Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizamtes.  

Antragstellung

  • persönlich
  • Bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich.
  • Mit Ausnahme des europäisches Führungszeugnisses ist eine Antragstellung auch online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich.
  • Voraussetzungen dafür:
  • elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
  • ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen
  • Aus Sicherheitsgründen besteht keine Möglichkeit, das Führungszeugnis selbst auszudrucken. Sie erhalten das private Führungszeugnis mit der Post. Sollten Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieses an die Behörde gesandt.

 


Rechtsgrundlagen

§§ 30, 30a und 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG)   


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsname der Mutter

für behördliche Zwecke:

  • Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens

bei einem erweiterten Führungszeugnis

  • die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis und ca. 4 Wochen für das europäische Führungszeugnis

Gebühren

  • 13,00 EUR für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis; 
  • 17,00 EUR für das europäische Führungszeugnis

Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern