Eheschließung


Allgemeine Informationen

Ihre unvergessliche Trauung mit Herz

Wir nehmen uns Zeit für Sie und gestalten den Ablauf Ihrer Hochzeit nach Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen. In der Traurede werden Sie durch uns ganz persönlich angesprochen. Die Eheschließung wird durch Ihre Trau(m)musik umrahmt.

Diese festliche Atmosphäre wird Sie begeistern und lässt Ihre Eheschließung zu einem unvergesslichen Ereignis werden.

Unser Trauzimmer befindet sich im Rathaus Teuchern, welches im Jahre 1722 errichtetet wurde. Der Raum bietet Platz für ca. 30 Personen. Eindrücke unseres Standesamtes finden Sie hier:

 

 


Rechtsgrundlagen

§§ 11-13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 72 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit 11. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung LSA
§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Notwendige Unterlagen

Beide Partner sind ledig:

wenn außerhalb von Teuchern geboren:

  • Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters 
  • Geburtsurkunde
  • ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)

wenn in Teuchern geboren:

  • Geburtsurkunde
  • ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)

ist ein gemeinsames Kind vorhanden:

  • Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde dieses Kindes

Befindet sich der Hauptwohnsitz eines Partners nicht in Teuchern, muss eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Die einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.

 

wichtig:

  • beim gemeinsamen Kind braucht keine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde

 

wenn beide Partner schon verheiratet waren zusätzlich: 

  • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösung, d. h. Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten. In Ausnahmefällen genügen die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit dem Eintrag dieser Auflösungen.

Zusätzliche Hinweise

Eheschließung im Ausland:

  • unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da je nach Wunschland unterschiedliche Erfordernisse zu beachten sind

Eheschließung mit Ausländerbeteiligung:

  • unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da die erforderlichen Papiere von Land zu Land unterschiedlich, evtl. noch Legalisationen anzubringen oder  inhaltliche Überprüfungen notwendig sind.
  • In Einzelfällen sind z. T. noch weitere Unterlagen erforderlich. Für ausländische Mitbürger gelten diese Angaben nicht. 

Eheschließung und Dokumentenausstellung (Vordatierung):

  • Steht im Anschluss einer Eheschließung  bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so können Dokumente bereits im Vorfeld auf den neuen Namen ausgestellt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung der Dokumente beträgt 8 Wochen.

Gebühren

  • 40,00 EUR für die Prüfung der Ehefähigkeit
  • 90,00 EUR (wenn ausländisches Recht zu beachten ist)
  • 100,00 EUR (zusätzlich bei Eheschließungen an Samstagen)

Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234


Merkblätter

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