Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung 

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht einer neuen Eheschließung kein Hindernis entgegen steht. Entweder ist der Familienstand ledig, geschieden oder verwitwet.
Es wird vom Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers ausgestellt. 

Zusätzliche Hinweise 

  • persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich
  • Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache
  • Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig. 

Antragstellung 

persönlich 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
  • Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
  • Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
  • ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
  • für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses 

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners

Gebühren

Es sind mit Kosten in Höhe von 40,00 € zu rechnen.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234