Bestattungswesen/ Friedhofsangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Die Stadt Teuchern verfügt über sechzehn kommunale Friedhöfe und drei unter kirchlicher Trägerschaft.

Die Bestattung eines Verstorbenen in Form einer Erdbestattung oder Urnenbeisetzung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Art und Ort der Bestattung sollten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen richten. Sind keine expliziten Wünsche des Verstorbenen vorhanden, sollten Hinterbliebene nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen treffen.

 

Bearbeitung

Eine Bestattung darf frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb eines Monats beizusetzen. 


Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt
(Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) Vom 5. Februar 2002


Notwendige Unterlagen

Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes (Gemeinde oder Kirchengemeinde) eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.


Gebühren

 

Die Gebühren für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder dem ausgewählten Bestattungsunternehmen zu erfragen. Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzliche Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.


Ansprechpartner

Bauamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Andrea Kößling
Raum 16
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52-135
Telefax (034443) 52-235


Formulare

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