Haushaltsbescheinigung für Kindergeld


Allgemeine Informationen

Kindergeld

Leistungsbeschreibung

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Zahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich.

Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

An wen muss ich mich wenden?

Beantragen können Sie das Kindergeld bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit oder als Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Bezügestelle Ihres Dienstherrn.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes) dem Kindergeldantrag beizufügen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Familienkasse. 


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern