Gaststättenangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Wer in der Stadt Teuchern ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dies spätestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Team Gewerbe des Fachbereiches Sicherheit anzeigen. Die Anzeige nach § 2 Abs. 1 GastG LSA ist unabhängig von der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO zu erstatten.

 

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an seiner gewerblichen Niederlassung verabreicht.


Rechtsgrundlagen

§§ 2, 3 und 8 Gaststättengesetz (GastG) LSA


Notwendige Unterlagen

  • wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anzeige (siehe Formulare)

Für Gewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken oder alkoholische Getränke (Flaschenbier) zum Mitnehmen über die Straße abgeben wollen, ist eine Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen. Dazu sind folgende Unterlagen zusammen mit der Anzeige nach § 2 Abs. 1 GastG einzureichen:

  • Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis beim Amtsgericht
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht und unter www.vollstreckungsportal.de
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen Gemeinde

Ist der Anzeigende eine juristische Person, so sind neben den oben genannten Unterlagen für den Geschäftsführer folgende Unterlagen für die juristische Person einzureichen:

  • Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft aus dem Insolvenzgericht beim Amtsgericht
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuständigen Gemeinde

Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit entfällt, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die nicht älter als 1 Jahr ist.


Gebühren

  • Anzeige ohne Zuverlässigkeitsprüfung 50,00 Euro
  • Anzeige mit Zuverlässigkeitsprüfung je nach Verwaltungsaufwand 150,00 – 600,00 Euro
  • Empfangsbescheinigung 50,00 Euro

Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Kati Böhme
Zi.: 8
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 139
Telefax (034443) 52 - 239


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).