Hausnummernvergabe


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Eine amtliche Hausnummer wird durch einen Bescheid von der Abteilung Liegenschaften des Bauamtes vergeben.

Bearbeitung

kurzfristig

zusätzliche Hinweise

  • Die Wahrnehmung dieser ordnungsrechtlichen Aufgabe dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • Für die Erteilung einer amtlichen Hausnummer ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
  • Die Hausnummer ist grundsätzlich bei einer Neubebauung zu beantragen.

Antragstellung

schriftlich


Rechtsgrundlagen

BauGB,  §126 Abs. 3 
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Teuchern,  § 8
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA), § 13


Notwendige Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (siehe Formulare, Merkblätter, Satzungen)
  • beigefügter Lageplan ( z. B. Auszug aus der Liegenschaftskarte, in dem das Nummerierungsobjekt in seiner Lage zur öffentlichen Straße und mit seinen Haupteingängen gekennzeichnet ist)

Ansprechpartner

Bauamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Steffi Schäckel
Zi. 16/ Eingang gegenüber der Sparkasse
Telefon (034443) 52-131
Telefax (034443) 52-231


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).