Gewerbezentralregisterauskunft


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung 

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, ob eine juristische oder Privatperson bereits gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Auszugsbeantragung nach Territorialprinzip bei der örtlich zuständigen Behörde (Wohnsitzbehörde/Gewerbebehörde des Unternehmenssitzes bei juristischen Personen). 

 

Antragstellung

persönlich oder

 

online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des  Bundesamtes für Justiz. 
Voraussetzungen dafür: elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes, ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard, ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
  • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen 

Gebühren

Es entstehen Gebühren in Höhe von 13,00€.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern