Hundehaftpflichtversicherung


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Spätestens drei Monate nach der Geburt muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und aufrechterhalten werden.
Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssumme im Shadensfall zu beachten:

  • bei Personen- und Sachschäden: mindestens 1.000.000,00 Euro
  • bei sonstigen Vermögensschäden: 50.000, 00 Euro
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Herr Meschkat
Zi.: 11
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 132
Telefax (034443) 52 - 232