Urkunden (Standesamt)


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Der Bürger kann beim Standesamt Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften des Geburtsregisters beantragen, wenn der Ereignisort Stadt Teuchern oder dazu gehörende Ortschaften war.

 

Zusätzliche Hinweise

  • Beglaubigung von Urkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich
  • Bei mehrsprachigen Personenstandsurkunden (umgangssprachlich "internationale Geburtsurkunde") muss das Standesamt kontaktiert werden.
  • Zuständiges Standesamt ist das Standesamt des Geburtsortes, der Eheschließung oder des Sterbeortes

Antragstellung

persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge

durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses


Rechtsgrundlagen

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 72 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit 11. Verordnung zur Änderungen der Allgemeinen Gebührenordnung LSA


Notwendige Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

bei persönlichem Erscheinen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

bei schriftlicher Anforderung:

  • Nachweis der Berechtigung oder des rechtlichen Interesses

Bearbeitungsdauer

- bei persönlichem Erscheinen: am Sprechtag, sofort; - bei schriftlicher Anforderung: 2-3 Wochen (je nach Arbeitsanfall)

Gebühren

10,00 EUR
5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde 


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234