Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung 

Die Eltern eines Kindes können nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. 

Zusätzliche Hinweise 

  • Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen 

Antragstellung 

  • persönlich entweder die Eltern des Kindes
  • oder das Kind (ab 14 Jahre muss es die Namensänderung selbst erklären) 

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsnachweis
  • Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen

Gebühren

30,00 EUR für die Erklärung


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234